Allgemeine Geschäftsbedingungen und Parkordnung
Gültig ab: 1.7.2026
1. BETREIBER
EXREAL s.r.o.
Matejkova 13, 841 05 Bratislava, Slowakei
IČO (Firmen-Nr.): 35790601, DIČ (Steuer-Nr.): 2021530709, IČ DPH (USt-IdNr.): SK2021530709
(nachfolgend „Betreiber“)
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
2.1 „Kunde“ ist eine natürliche oder juristische Person, die beim Betreiber eine Parkdienstleistung oder die zusätzliche Transferleistung bestellt oder reserviert.
2.2 „Verbraucher“ ist ein Kunde, der eine natürliche Person ist und beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrags mit dem Betreiber nicht im Rahmen seiner gewerblichen, beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit handelt.
2.3 „Reservierung“ ist die verbindliche Bestellung eines Stellplatzes für einen im Voraus festgelegten Zeitraum, die vom Betreiber bestätigt wurde.
2.4 „Reservierungsgebühr“ ist die Anzahlung gemäß Artikel 5 dieser AGB.
2.5 „Parkzeit“ ist der Zeitraum, für den der Kunde einen Stellplatz reserviert hat.
2.6 „Transfer“ ist die zusätzliche Beförderung von Personen zwischen dem Parkplatz und dem Flughafen M. R. Štefánik in Bratislava, die zu den Bedingungen der Beförderungs- und Transferordnung (Anlage Nr. 1) erbracht wird.
2.7 „AGB“ sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Parkordnung einschließlich ihrer Anlage Nr. 1.
3. GEGENSTAND DER LEISTUNG
3.1 Der Betreiber erbringt kurz- und langfristige Parkdienstleistungen für Kraftfahrzeuge sowie die zusätzliche Transferleistung zwischen dem Parkplatz und dem Flughafen M. R. Štefánik in Bratislava zu den Bedingungen dieser AGB.
3.2 Gegenstand der Leistung ist ausschließlich die Bereitstellung eines Stellplatzes. Der Betreiber erbringt keine Bewachungsleistung und keine Verwahrung des Fahrzeugs über die allgemeine Kameraüberwachung gemäß Artikel 10 hinaus.
3.3 Durch den Abschluss einer Reservierung oder die Nutzung des Parkplatzes kommt zwischen dem Kunden und dem Betreiber kein Verwahrungsvertrag über das Fahrzeug oder dessen Inhalt im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustande.
3.4 Der Betreiber übernimmt das Fahrzeug nicht in Verwahrung oder Obhut; die Fahrzeugschlüssel bleiben während der gesamten Parkzeit beim Kunden (Artikel 9).
4. VERTRAGSSCHLUSS UND RESERVIERUNG
4.1 Die Reservierung kann über die Website, telefonisch oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden.
4.2 Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Kunden gilt mit der Bestätigung der Reservierung durch den Betreiber als geschlossen.
4.3 Der Betreiber behält sich das Recht vor, eine Reservierung auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Kapazität des Parkplatzes erschöpft ist.
4.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller angegebenen Daten verantwortlich (insbesondere Kennzeichen, Kontaktdaten, Datum bzw. Flugdaten).
4.5 Mit der Reservierung bestätigt der Kunde, dass er diese AGB einschließlich der Beförderungs- und Transferordnung, die als Anlage Nr. 1 ihren untrennbaren Bestandteil bildet (Artikel 17), zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist.
5. RESERVIERUNGSGEBÜHR
5.1 Die Reservierungsgebühr entspricht dem Betrag laut aktueller Preisliste des Betreibers (in der Regel 25 EUR außerhalb der Hauptsaison und 35 EUR in der Hauptsaison).
5.2 Die Reservierungsgebühr ist eine Anzahlung auf den künftigen Preis für die Bereitstellung des Stellplatzes (nachfolgend „Reservierungsgebühr“) und hat den Charakter einer Anzahlung im Sinne von § 19 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Fassung.
5.3 Mit der Zahlung der Reservierungsgebühr reserviert der Kunde verbindlich einen bestimmten Stellplatz für den im Voraus festgelegten Zeitraum.
5.4 Bei ordnungsgemäßer Nutzung des reservierten Stellplatzes wird die Reservierungsgebühr in voller Höhe auf den Gesamtpreis der erbrachten Parkleistung angerechnet; der Kunde zahlt nur die Differenz zwischen dem Gesamtpreis und der gezahlten Reservierungsgebühr.
5.5 Nutzt der Kunde den reservierten Stellplatz zum vereinbarten Zeitpunkt nicht (nachfolgend „No-Show“), verfällt die Reservierungsgebühr zugunsten des Betreibers als Vertragsstrafe für das Blockieren der Stellplatzkapazität während der Parkzeit; der Kunde hat keinen Anspruch auf deren Rückerstattung oder auf die Erbringung der Parkleistung.
5.6 Im Fall eines No-Show stellt der Betreiber zu dem ursprünglich über den Erhalt der Reservierungsgebühr ausgestellten Beleg einen Korrekturbeleg (Gutschrift) gemäß § 25 des Gesetzes Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer aus, da keine steuerbare Leistung erbracht wurde und die Reservierungsgebühr zu einer nicht der Mehrwertsteuer unterliegenden Leistung wird.
6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Die Preise der Leistungen richten sich nach der jeweils gültigen, auf der Website veröffentlichten Preisliste des Betreibers.
6.2 Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
6.3 Der Betreiber ist berechtigt, die Preise der Leistungen einseitig zu ändern.
6.4 Für Reservierungen, die vor der Preisänderung bestätigt wurden, gilt der zum Zeitpunkt der Reservierung bestätigte Preis.
7. PARKZEIT UND VERSPÄTETE RÜCKKEHR
7.1 Bei Überschreitung der reservierten Parkzeit wird eine zusätzliche Gebühr gemäß aktueller Preisliste berechnet.
7.2 Jeder nach Ende der Reservierung angefangene Tag gilt als weiterer Parktag.
8. PFLICHTEN DES KUNDEN
8.1 Der Kunde ist verpflichtet:
- a) das Fahrzeug gemäß den Anweisungen des Betreibers abzustellen,
- b) das Fahrzeug abzuschließen,
- c) das Fahrzeug gegen unbeabsichtigtes Wegrollen zu sichern,
- d) diese Parkordnung einzuhalten,
- e) wahrheitsgemäße Kontaktdaten anzugeben.
8.2 Der Kunde darf im Fahrzeug nicht zurücklassen: Bargeld, Schmuck, Elektronik, Reisedokumente, Waffen, Sprengstoffe, brennbare Stoffe oder andere wertvolle oder gefährliche Gegenstände.
9. FAHRZEUGSCHLÜSSEL
9.1 Die Fahrzeugschlüssel verbleiben während der gesamten Parkzeit beim Kunden.
10. HAFTUNG DES BETREIBERS
10.1 Der Parkplatz wird durch ein Kamerasystem überwacht, das ausschließlich dem Schutz des Eigentums und der Sicherheit von Personen dient; sein Vorhandensein bedeutet keine Übernahme der Haftung für die Fahrzeuge.
10.2 Der Betreiber haftet nicht für: Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile, Diebstahlsversuche, durch Dritte verursachte Schäden, Vandalismus, Beschädigung des Fahrzeugs durch ein anderes Fahrzeug, Beschädigung oder Verlust von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen, Gepäck oder persönlichen Sachen.
10.3 Der Betreiber haftet ebenfalls nicht für Schäden durch Naturkatastrophen, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand, herabfallende Bäume oder Gegenstände, höhere Gewalt oder technische Defekte des Fahrzeugs.
10.4 Der Betreiber haftet nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden.
10.5 Der Kunde haftet für alle Schäden, die er dem Betreiber oder Dritten verursacht.
10.6 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses Artikels gelten nicht, soweit sie allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften widersprechen würden, insbesondere bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Betreiber verursacht wurden, sowie bei Schäden an Leben oder Gesundheit. Die etwaige Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Beschränkungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Artikels nicht.
11. UMSETZEN UND ABSCHLEPPEN DES FAHRZEUGS
11.1 Der Betreiber ist berechtigt, das Umsetzen oder Abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten des Kunden zu veranlassen, wenn:
- a) das Fahrzeug den Verkehr behindert,
- b) das Fahrzeug außerhalb des zugewiesenen Platzes abgestellt ist,
- c) vom Fahrzeug ein Sicherheitsrisiko ausgeht,
- d) Betriebsflüssigkeiten austreten, oder
- e) der Kunde gegen diese AGB verstößt.
11.2 Sämtliche mit dem Umsetzen oder Abschleppen verbundenen Kosten trägt der Kunde.
12. NICHT ABGEHOLTE FAHRZEUGE
12.1 Verbleibt das Fahrzeug nach Ende der Reservierung auf dem Parkplatz, ist der Kunde verpflichtet, alle angefallenen Gebühren zu zahlen.
12.2 Verbleibt das Fahrzeug länger als 30 Tage nach Ende der Reservierung ohne Kontakt mit dem Kunden auf dem Parkplatz, ist der Betreiber berechtigt, nach den geltenden Rechtsvorschriften vorzugehen und Schritte zur Entfernung des Fahrzeugs auf Kosten seines Eigentümers einzuleiten.
13. REKLAMATIONEN
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden unverzüglich, spätestens vor dem Verlassen des Parkplatzgeländes, schriftlich oder elektronisch zu melden.
13.2 Eine nach dem Verlassen des Parkplatzgeländes eingereichte Reklamation kann abgelehnt werden, wenn der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden während des Aufenthalts des Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände entstanden ist.
14. RÜCKTRITT VOM VERTRAG (VERBRAUCHER)
14.1 Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen (z. B. über die Website, telefonisch oder per E-Mail), kann er unter den Voraussetzungen des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend „Verbraucherschutzgesetz“) das Recht haben, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
14.2 Der Betreiber weist darauf hin, dass die Erbringung der Parkleistung an den im Voraus festgelegten Zeitraum der Reservierung gebunden ist. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und erklärt er, ordnungsgemäß darüber belehrt worden zu sein, dass er mit dieser Zustimmung nach vollständiger Erbringung der Leistung sein Rücktrittsrecht verliert, erlischt das Rücktrittsrecht mit der vollständigen Erbringung der Parkleistung (d. h. mit Ende der Parkzeit).
14.3 Bis der Betreiber mit der Leistung beginnt (d. h. bis zur physischen Übernahme des Fahrzeugs auf dem Parkplatz), bleibt das etwaige Rücktrittsrecht des Verbrauchers in dem Umfang erhalten, in dem das Gesetz es im konkreten Fall anerkennt.
14.4 Keine Bestimmung dieser AGB schränkt die Rechte des Verbrauchers ein, die sich aus zwingenden Vorschriften allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften ergeben und auf die nicht im Voraus verzichtet werden kann.
15. VERTRAGSSTRAFE
15.1 Bei unbefugter Nutzung des Parkplatzes ohne Reservierung oder ohne Zahlung ist der Betreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe von 100 EUR zu berechnen.
15.2 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Parkordnung kann für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe von bis zu 100 EUR verhängt werden.
15.3 Die Zahlung der Vertragsstrafe berührt nicht den Anspruch des Betreibers auf Ersatz eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens.
16. HÖHERE GEWALT
16.1 Der Betreiber haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Pflichten, die durch Umstände höherer Gewalt verursacht wurde.
16.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Streiks, Kriegsereignisse, Terroranschläge, Stromausfälle, Entscheidungen von Behörden oder andere unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.
17. BEFÖRDERUNGS- UND TRANSFERORDNUNG – UNTRENNBARE ANLAGE
17.1 Untrennbarer Bestandteil dieser AGB ist die Beförderungs- und Transferordnung, die die Bedingungen für die Erbringung des Transfers zwischen dem Parkplatz und dem Flughafen M. R. Štefánik in Bratislava regelt und die Anlage Nr. 1 dieser AGB bildet.
17.2 In Angelegenheiten des Transfers haben die Bestimmungen der Anlage Nr. 1 Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB; im Übrigen gelten für den Transfer diese AGB entsprechend.
17.3 Die aktuelle Fassung der Anlage Nr. 1 wird zusammen mit diesen AGB auf der Website des Betreibers veröffentlicht. Der Betreiber ist berechtigt, die Anlage Nr. 1 in gleicher Weise wie die AGB zu ändern (Artikel 20).
18. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
18.1 Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden in dem Umfang, der für die Reservierung, die Erbringung der Leistungen, die Buchhaltung, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und den Schutz der berechtigten Interessen des Betreibers erforderlich ist.
18.2 Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden gesondert auf der Website des Betreibers veröffentlicht.
19. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
19.1 Der Verbraucher hat das Recht, sich mit einem Antrag auf Abhilfe an den Betreiber zu wenden, wenn er mit der Erledigung seiner Reklamation nicht zufrieden ist oder meint, der Betreiber habe seine Rechte verletzt.
19.2 Antwortet der Betreiber auf einen solchen Antrag ablehnend oder innerhalb von 30 Tagen ab dessen Absendung gar nicht, hat der Verbraucher das Recht, einen Antrag auf Einleitung einer alternativen Streitbeilegung bei einer Stelle für alternative Streitbeilegung gemäß dem Gesetz Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten in der jeweils geltenden Fassung zu stellen.
20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
20.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik. Diese Übersetzung dient der Information; im Zweifel ist die slowakische Fassung maßgeblich.
20.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft; die Parteien verpflichten sich, eine solche Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
20.3 Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen; für vor der Änderung bestätigte Reservierungen gilt die zum Zeitpunkt der Bestätigung der Reservierung wirksame Fassung der AGB, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
20.4 Die aktuelle Fassung der AGB wird stets auf der Website des Betreibers veröffentlicht.
20.5 Mit der Einfahrt auf den Parkplatz oder der Vornahme einer Reservierung bestätigt der Kunde, dass er diese AGB einschließlich der Anlage Nr. 1 gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.