Beförderungs- und Transferordnung

Anlage Nr. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Parkordnung — PARKOVISKO PRI LETISKU · Gültig ab: 1.7.2026 — im Einklang mit den AGB

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1.1 Diese Beförderungs- und Transferordnung (nachfolgend „Ordnung“) regelt die Bedingungen für die Erbringung der zusätzlichen Transferleistung (Personenbeförderung) zwischen dem Parkplatz des Betreibers in der Stará Vajnorská 39, 831 04 Bratislava (nachfolgend „Parkplatz“) und dem Flughafen M. R. Štefánik in Bratislava (nachfolgend „Flughafen“).

1.2 Die Ordnung bildet die Anlage Nr. 1 und einen untrennbaren Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Parkordnung des Betreibers (nachfolgend „AGB“). Im Fall eines Widerspruchs haben in Angelegenheiten des Transfers die Bestimmungen dieser Ordnung Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen der AGB.

1.3 Mit der Reservierung eines Stellplatzes bestätigt der Kunde, dass er diese Ordnung sowie die AGB gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.

2. CHARAKTER DES TRANSFERS

2.1 Der Transfer ist eine zusätzliche Leistung, die im Parkpreis kostenlos für eine Gruppe von bis zu 7 Personen pro Reservierung enthalten ist, mit Ausnahme des Aufpreises gemäß Punkt 3.4 dieser Ordnung.

2.2 Die Abfahrtszeiten des Transfers sind Richtwerte. Der Betreiber passt sie an die aktuelle Betriebssituation, die Anzahl der Kunden und die Verkehrslage an. Der Transfer ist kein Linien- oder regelmäßiger öffentlicher Verkehr mit festem Fahrplan.

2.3 Der Betreiber garantiert weder die genaue Abfahrts- oder Ankunftszeit des Transfers noch dessen ununterbrochene Verfügbarkeit.

3. PFLICHTEN DES KUNDEN

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber die gewünschte Zeit des Transfers zum Flughafen unter Berücksichtigung der planmäßigen Abflugzeit seines Fluges bei der Reservierung, spätestens jedoch bei der Ankunft am Parkplatz, mitzuteilen.

3.2 Der Betreiber empfiehlt dem Kunden, den Transfer zum Flughafen mit ausreichender Zeitreserve vor der erforderlichen Check-in-Zeit zu planen und zu bestellen, unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen des Flughafens und der jeweiligen Fluggesellschaft zur Ankunftszeit am Flughafen vor dem Abflug (der Kunde sollte diese Empfehlungen direkt auf der Website des Flughafens und bei seiner Fluggesellschaft prüfen). Für die Einhaltung dieser Zeitreserve ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zum Einsteigen in das Transferfahrzeug bereit zu sein. Bei Verspätung des Kunden ist der Betreiber nicht verpflichtet, auf ihn zu warten; der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Ersatzlösung oder Schadenersatz.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber zur Koordination des Transfers wahrheitsgemäße und aktuelle Kontaktdaten (insbesondere eine Telefonnummer) anzugeben und während des geplanten Transfers telefonisch erreichbar zu sein.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Beförderung von Kindern gemäß den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften über die Beförderung von Kindern in Kraftfahrzeugen sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich der Verwendung eines dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kinderrückhaltesystems; der Betreiber stellt solche Sitze standardmäßig nicht zur Verfügung.

4. AUSSCHLUSS UND BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR VERSPÄTUNG

4.1 Der Betreiber haftet nicht für Verspätung, Ausfall oder Einschränkung des Transfers, die insbesondere (aber nicht ausschließlich) verursacht werden durch:

4.2 Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Kunden entstehen durch:

4.3 Der Betreiber haftet nicht für entgangenen Gewinn, Kosten für Ersatzflugtickets, Kosten für Ersatzunterkunft oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden im Zusammenhang mit Verspätung, Ausfall oder Einschränkung des Transfers.

4.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Transfer eine zusätzliche kostenlose Leistung über die Grundleistung des Parkens hinaus ist und dass dessen etwaige Nichtverfügbarkeit oder Verspätung keinen Anspruch auf einen Nachlass auf den Parkpreis, Schadenersatz oder sonstige Leistungen begründet, mit Ausnahme der in Artikel 5 dieser Ordnung genannten Fälle.

5. GESETZLICHE GRENZEN DES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES

5.1 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß Artikel 4 dieser Ordnung gelten nicht, soweit das Gesetz dies nicht zulässt, insbesondere bei:

5.2 Die für den Transfer eingesetzten Fahrzeuge sind im Umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik versichert.

5.3 Die etwaige Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung des Artikels 4 dieser Ordnung berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Ordnung oder der AGB nicht.

6. SICHERHEITSHINWEISE WÄHREND DES TRANSFERS

6.1 Während der Beförderung ist der Kunde verpflichtet, die Anweisungen des Fahrers zu befolgen, den Sicherheitsgurt anzulegen und die Grundsätze sicheren Verhaltens im Fahrzeug einzuhalten.

6.2 Im Transferfahrzeug sind Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken oder anderen Suchtmitteln verboten.

6.3 Gepäck kann in einem Umfang befördert werden, der dem üblichen Reisegepäck pro Fahrgast und der Kapazität des Fahrzeugs entspricht; der Betreiber ist berechtigt, die Beförderung von übergroßem oder übermäßigem Gepäck abzulehnen.

7. AUSFALL ODER EINSCHRÄNKUNG DES TRANSFERS DURCH DEN BETREIBER

7.1 Der Betreiber ist berechtigt, die Erbringung des Transfers aus den in Punkt 4.1 dieser Ordnung genannten Gründen oder aus anderen betrieblichen Gründen einseitig einzuschränken, zu unterbrechen oder einzustellen; er informiert den Kunden darüber nach Möglichkeit im Voraus.

7.2 Ist der Transfer aus Gründen, die auf Seiten des Betreibers liegen und keine höhere Gewalt darstellen, nicht verfügbar, stellt der Betreiber im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten eine angemessene Ersatzlösung bereit (z. B. Bestellung eines Taxis); Punkt 4.2 dieser Ordnung bleibt davon unberührt.

8. REKLAMATIONEN

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber etwaige Beanstandungen des erbrachten Transfers unverzüglich mitzuteilen, spätestens bis zum Ende der jeweiligen Fahrt, oder schriftlich bzw. elektronisch spätestens 3 Werktage nach deren Abschluss.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Diese Ordnung unterliegt dem Recht der Slowakischen Republik. Nicht ausdrücklich geregelte Angelegenheiten richten sich nach den AGB und den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.

9.2 Der Betreiber ist berechtigt, diese Ordnung in gleicher Weise wie die AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen (Artikel 20 der AGB).

9.3 Die aktuelle Fassung dieser Ordnung wird zusammen mit den AGB auf der Website des Betreibers veröffentlicht.

Gültig ab: 1.7.2026

EXREAL s.r.o.